Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und kostet CHF 150. Allfällige im Rahmen der Therapie durchzuführende Telefonate, die Teilnahme an Standortgesprächen und der Austausch mit anderen Fachpersonen sowie testdiagnostische Auswertungen, das Sichten von Fremdberichten und Erstellen eigener Berichte werden je nach Zeitaufwand zum gleichen Stundentarif in Rechnung gestellt.
Die Termine können bis 24 h vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe Tarif, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage der volle Tarif in Rechnung gestellt.
Versicherung
Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die Grund- und Zusatzversicherungen der Krankenkassen (KVG/VVG). Im Jahr 2022 wurde die Grundversicherungsfinanzierung für die psychologische Psychotherapie eingeführt. Seither bauen viele Krankenkassen die Möglichkeit der Finanzierung über die Zusatzversicherung ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Beteiligung an den Kosten einer „nicht-ärztlichen Psychotherapie“. Die Grundversicherungsfinanzierung ist von den Sitzungen und vom Zusatzaufwand (bspw. Austausch mit beteiligten Fachpersonen, Elterngespräche) begrenzt. Die Krankenkasse verlangt eine ärztliche Überweisung (Formular: «Anordnung für psychologische Psychotherapie», geltend jeweils für 15 Sitzungen) und fordert nach 30 Sitzungen einen psychologischen und psychiatrischen Gutachtensbericht ein. Je nach Diagnose ist es überlegenswert, ob Sie diese Informationen an die Krankenkasse weitergeben möchten oder nicht. Gerne berate ich Sie auf Wunsch mündlich dazu. Sollten Sie die Variante «Abrechnung über Grundversicherung» wählen, und im Therapieverlauf Kosten entstehen, die nicht über die Krankenkasse gedeckt sind, so sind diese Mehrkosten privat zu tragen.
Verfügen Sie über eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen. Ich bin auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen und erfülle somit die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV. Gerne unterstütze ich Sie auch dabei, wie Sie für Ihr Kind eine Verfügung für medizinische Massnahmen/Psychotherapie beantragen können.
Diskretion
Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP unterliege ich dem Berufsgeheimnis und bin an die Schweigepflicht gebunden. Wenn ein Austausch mit anderen involvierten Personen wünschenswert und sinnvoll erscheint, wird dies mit den Eltern und Kindern/Jugendlichen ausdrücklich vorbesprochen und der Kontakt bedarf einer zweckgebundenen und schriftlichen Einwilligung.